nebeneinkuenfte-bundestag.de ist offline! Wir konnten leider die aufwändige Aufbereitung der Bundestags-Daten nicht mehr leisten. Bitte nutzen Sie die Bundestags-Seite, um Informationen über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten einzuholen.

Das Nebeneinkünftegesetz

Am 30. Juni 2005 hat der Bundestag das so genannte Nebeneinkünftegesetz verabschiedet, welches am 18. Oktober desselben Jahres in Kraft trat. Die amtliche Bezeichnung für das Nebeneinkünftegesetz ist 26. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Dieses Gesetz verpflichtet die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu, ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen – also jene Einkünfte, die sie neben ihren Diäten als Bundestagsabgeordnete erzielen. Etwa zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes, am 5. Juli 2007, wurde das Nebeneinkünftegesetz mit der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte schließlich umgesetzt.

Das Drei-Stufen-System

Die Veröffentlichungsbestimmungen sehen eine Mindestgrenze und die Zuordnung zu drei Stufen vor. Alle Nebeneinkünfte, die eine Summe von 1.000 € im Monat oder 10.000 € im Jahr überschreiten, müssen angezeigt werden. Tritt die Anzeigepflicht ein, müssen die einzelnen Posten je nach Verdiensthöhe einer von drei Stufen zugeordnet werden.

  • In Stufe 1 fallen Einkünfte zwischen 1.000 € und 3.500 €.
  • In Stufe 2 fallen Einkünfte zwischen 3.500 € und 7.000 €.
  • In Stufe 3 fallen alle Einkünfte über 7.000 €.

Die Klage vor dem Verfassungsgericht

Neun Bundestagsabgeordnete haben im September 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Nebeneinkünftegesetz eingereicht, die am folgenden 11. Oktober erstmals verhandelt wurde. Die Klageschrift beanstandet unter anderem, dass das Bundestagsmandat für Selbständige durch das Gesetz unattraktiv werde, dass das Gesetz einen Eingriff in die Freiheiten der Abgeordneten darstelle und dass es für die "Erreichung der Zwecke" ungeeignet sei. Die neun Kläger sind:

Am 4. Juli 2007 wurde die Klage bei Stimmengleichheit vier Richter stimmten der Klage zu, vier Richter lehnten sie ab vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Das Nebeneinkünftegesetz zeichne "das verfassungsrechtliche Leitbild des Abgeordneten" nach, demzufolge "die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestags" stehe.

Kritik am Nebeneinkünftegesetz

An dem Drei-Stufen-System wurde viel Kritik geübt. So bemängelten die Kritiker hauptsächlich, dass die Höhe der Einkünfte aus dem System nicht ersichtlich wird. Besonders aus einer Zuordnung zu Stufe 3 lässt sich nicht erschließen, ob ein Abgeordneter 7.000 € aus dieser Quelle erhält oder möglicherweise einige Millionen Euro.

Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass das Gesetz keine Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttoeinkommen macht und daher etwaige Ausgaben des Mandatsträgers nicht berücksichtigt. Deshalb unterscheidet das Gesetz auch nicht zwischen unternehmerischer Tätigkeit, die möglicherweise hohe Kosten einschließt, und abzugsfreien Einkünften,  wie sie aus Vorträgen und Aufsichtsratmitgliedschaften resultieren.

Ein dritter häufig genannter Kritikpunkt ist, dass nicht alle Einkünfte anzeigepflichtig sind. So sind zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht anzeigepflichtig.

www.nebeneinkuenfte-bundestag.de

www.nebeneinkuenfte-bundestag.de begrüßt das Nebeneinkünftegesetz, welches im Sinne der Transparenz von der rot-grünen Bundesregierung in einer ihrer letzten Sitzungen gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, als ein Grundsatzbekenntnis zu mehr Transparenz.

Trotzdem schließt sich www.nebeneinkuenfte-bundestag.de der Kritik am Nebeneinkünftegesetz an. Die veröffentlichten Daten sind zwar indikativ, aber in ihrer Unvollständigkeit oftmals auch verwirrend und können zu falschen Schlüssen wie im Fall der fehlenden Kostenrechnung führen.  Deshalb befürwortet www.nebeneinkuenfte-bundestag.de eine Revision des Nebeneinkünftegesetzes, welches die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung zur Veröffentlichung aller ihrer Einkünfte und Unkosten verpflichtet. Erst ein solchermaßen überarbeitetes Nebeneinkünftegesetz kann die Vernetzung von Politik und Interessen in Deutschland auf eine Weise aufzeigen, die sowohl dem Einzelfall als auch dem Gesamtbild gerecht wird.

Weiterführende Informationen

Folgende Internet-Seiten haben das Nebeneinkünftegesetz thematisch aufgegriffen:

  • Auf der Website des Bundestags werden die Nebeneinkünfte originär veröffentlicht.
  • Bei Abgeordetenwatch erscheinen die anzeigepflichtigen Nebeneinkünfte in den Profilen der Bundestagsabgeordneten. Dort findet eine intensive Diskussion über das Thema zwischen Bürgerinnen und Abgeordneten statt.
  • LobbyControl veröffentlicht einen Blog, in welchem die aktuelle Berichterstattung zu den Nebeneinkünften gebündelt und kommentiert wird. Zudem sammelt LobbyControl Daten über die Beschäftigung von Lobbyisten in Ministerien in einer Datenbank.
  • Transparency Deutschland hat die Offenlegung der Nebeneinkünfte immer wieder gefordert und ein entsprechendes Eckpunktepapier "Transparenz in den Beziehungen von Politik und Wirtschaft" ausgearbeitet.
  • Die Beratungsfirma deducto GmbH analysiert die zahlenmäßigen Aspekte der Nebeneinkünfte im Rahmen von zwei Studien.