nebeneinkuenfte-bundestag.de ist offline! Wir konnten leider die aufwändige Aufbereitung der Bundestags-Daten nicht mehr leisten. Bitte nutzen Sie die Bundestags-Seite, um Informationen über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten einzuholen.

Allgemeine Hinweise zu den Zahlenangaben auf www.nebeneinkuenfte-bundestag.de

Die Angaben zu den Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten werden den offiziellen Veröffentlichungen des Bundestags auf www.bundestag.de entnommen. Alle Rechnungen basieren auf diesen Angaben. Falls es bei den Rechnungen zu Fehlern gekommen sein sollte, bitten wir diese zu entschuldigen und eine kurze Nachricht zu senden. Für die Richtigkeit der Zahlen können wir leider keine Gewähr geben.

Bitte beachten Sie auch, dass sich alle Angaben ausschließlich auf die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten, nicht aber auf ihre Diäten (derzeit 7.668 € monatlich)!

Ausgenommen von den Berechnungen ist auch die steuerfreie Kostenpauschale (derzeit 3.969 € monatlich), die die Bundestagsabgeordneten erhalten, um ein Wahlkreisbüro zu unterhalten und Reisen "in Ausübung ihres Mandats" zu unternehmen. Die Kostenpauschale wird übrigens zusätzlich zur Amtsausstattung gewährt.

Wie errechnet www.nebeneinkuenfte-bundestag.de die Mindest-Nebeneinkünfte?

Die Errechnung des Mindest-Nebeneinkommens lässt sich am besten durch Beispiele erklären:

  • Der Bundestagsabgeordnete Michael Roth (SPD) veröffentlichte in der 16. Legislaturperiode zwar Nebeneinkünfte, gab aber an, dass er für keines der Ämter mehr als 1.000 € im Jahr erhielt. Entsprechend des Drei-Stufen-Systems bezieht er ein Mindest-Nebeneinkommen von 0 € pro Jahr.
  • Die Bundestagsabgeordnete Dagmar Wöhrl (CDU) bekleidete im 16. Deutschen Bundestag neben ihrem Mandat das Amt einer Parlamentarischen Staatssekretärin am Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für dieses Amt erhielt sie ein monatliches Gehalt, welches in die Stufe 3 fällt, also 7.000 € übersteigt. Sie bekleidete kein weiteres Amt, welches 1.000 € übersteigt. Demnach verfügte sie über ein Mindest-Nebeneinkommen von 84.000 € pro Jahr.

Wie aussagekräftig ist ein Mindest-Nebeneinkommen?

Die Aussagekraft des Mindest-Nebeneinkommens ist begrenzt und sollte deshalb lediglich als Hinweis verstanden werden. Es ist nicht geboten, vorschnelle Schlüsse zu ziehen. So war zum Beispiel Anette Kramme (SPD) in der Top-Ten-Liste der Mindest-Nebeneinkommen 2006 vertreten. Wie aber die Sendung Zapp herausstellte, berücksichtigt das Nebeneinkünftegesetz keine Ausgaben. Welche Nettoeinkünfte Kramme hat, wird durch das Gesetz also nicht transparent gemacht.

Dass das Mindest-Nebeneinkommen nur indikativ ist, zeigt sich auch am Beispiel des ehemaligen Bundestagsabgeordneten [Friedrich Merz (CDU)](/merz-friedrich/). So schätzt das [Manager Magazin](http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,493053,00.html), dass Friedrich Merz eine Viertelmillion Euro neben seinen Diäten verdient. Aus den veröffentlichten Angaben ergibt sich aber für 2007 nur ein Mindest-Nebeneinkommen von [56.000 €](/merz-friedrich/). Wenn einzelne Bundestagsabgeordnete die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte versäumen oder sich sogar dagegen weigern, wie im Fall von Otto Schily (SPD), ist die Ursache dafür aber weniger der Gesetzestext. Hier liegt die Entscheidung - oder Vergesslichkeit - beim einzelnen Abgeordneten.

Angesichts des enormen Graubereichs verwundert es auch nicht, dass Abgeordnete mehr Intransparenz bevorzugen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die hinreichend ungenaue Angabe "Stufe 3 (jährlich)". Kurt Bodewig (SPD) gehört zu denen, die das erkannt haben: Am 6. Juli 2007 stand auf der Seite des Bundestags, dass er bei KPMG und Abellio GmbH Nebeneinkünfte erhält, die in die Kategorie "Stufe 2 (monatlich)" fallen. Am 2. August 2007 waren die Angaben leicht modifiziert. Nun verdiente Bodewig bei beiden Firmen "Stufe 3 (jährlich)". Beide Angaben genügen dem Nebeneinkünftegesetz, führen aber zu sehr unterschiedlichen Zahlen. Während Bodewig laut Veröffentlichung vom 6. Juli im Jahr 2006 ein stattliches Mindest-Nebeneinkommen von 84.000 € hatte, ist dieses laut Veröffentlichung vom 2. August auf 14.000 € zusammengeschrumpft.

In diesem Sinn ist www.nebeneinkuenfte-bundestag.de vor allem als eine Kritik an den veröffentlichten Angaben zu verstehen. Wären die Angaben präzise, würden sie tatsächliche Transparenz schaffen. Hilfskonstruktionen wie ein Mindest-Nebeneinkommen wären dann nicht notwendig.

Kann www.nebeneinkuenfte-bundestag.de nicht auch das Höchst-Nebeneinkommen der Bundestagsabgeordneten berechnen?

Nein. Auf Grund der Art und Weise, wie die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten veröffentlicht werden, können wir lediglich Mindestwerte berechnen. Theoretisch könnte das Höchst-Nebeneinkommen jedes Bundestagsabgeordneten "unendlich hoch" sein. Dies gilt sogar für diejenige Bundestagsabgeordnete, die kein anzeigepflichtiges Nebeneinkommen hat! Dies ist dann der Fall, wenn sie "unendlich viele" Nebeneinkünfte hat, von denen aber kein Nebenverdienst die 1.000 €-Marke überschreitet.

Wieviel verdienen die Bundestagsabgeordneten dazu?

16. Bundestag (Stand 31.12.2009)

Wie gezeigt wurde, ist diese Frage nicht präzise zu beantworten. Immerhin kann eine Aussage darüber getroffen werden, wieviel die Bundestagsabgeordneten mindestens dazu verdient haben. Im Jahr 2006 waren das 6.630.500 € und im Jahr 2007 6.149.500 €. Dies ist der Stand vom 8. Januar 2008: Da die Bundestagsabgeordneten drei Monate Zeit haben, dem Bundestagspräsidenten ihre Nebeneinkünfte zu melden, werden sich die Zahlen für 2007 bis zum 1. April 2008 weiter erhöhen.

FDP

431.000 €

364.000 €

CDU/CSU

3.241.500 €

2.962.500 €

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

84.500 €

3.000 €

SPD

2.647.000 €

2.600.500 €

DIE LINKE.

247.500 €

207.500 €

fraktionslos

12.000 €

12.000 €

Gesamt 6.663.500 € 6.149.500 €

Demnach verdienten CDU/CSU sowohl 2006 als auch 2007 von allen Fraktionen am meisten dazu, mit etwas Abstand gefolgt von der SPD. FDP, Linkspartei und die Grünen verdienen weniger. Natürlich ist diese Reihenfolge wenig überraschend, weil sie in etwa der Größe der Fraktionen entspricht. Deshalb müssen die Gesamt-Mindesteinkommen der Fraktionen mit der Zahl der Fraktionsmitglieder verrechnet werden.

(zum Vergrößern klicken...)

Wie die Grafik zeigt, verdienen die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD auch im Durchschnitt mehr als die Abgeordneten der kleinen Parteien. Am gravierendsten sind die Unterschiede zwischen den Grünen und der CDU/CSU. Der durchschnittliche Grünen-Abgeordnete verdiente 2006 etwa 1.594 € hinzu und 2007 sogar nur 56 € (wobei Nachtragungen möglich sind); der durchschnittliche CDU/CSU-Abgeordnete hingegen verdiente gute 14.000 € (2006) und knappe 13.000 € (2007) hinzu. Für 2007 ergibt sich hieraus eine absurde Zahl: Ein Abgeordneter der CDU/CSU verdiente - legt man die veröffentlichen Zahlen zugrunde - mehr als 227 Mal so viel dazu wie eine Abgeordnete der Grünen. Bei den Grünen gab es 2007 tatsächlich nur eine einzige Abgeordnete, die ihre Nebeneinkünfte angezeigt hat: Claudia Roth. Die CDU/CSU-Abgeordneten sind gute, die Grünen-Abgeordneten schlechte Zuverdiener.

Für alle Fraktionen betrug das durchschnittliche Mindest-Nebeneinkommen 2006 übrigens 10.679 € (bzw. 890 € monatlich) und 2007 9.792 € (bzw. 816 € monatlich). Die Beurteilung darüber, ob das viel ist, sei jedem selbst überlassen. Dessen ungeachtet muss man festhalten, dass das tatsächliche Nebeneinkommen sehr viel höher sein könnte. Es könnte allerdings auch niedriger sein, weil das Nebeneinkünftegesetz die Veröffentlichung von Kosten nicht vorsieht.

Deshalb sollte der Bundestag eine Revision des Nebeneinkünftegesetz in Angriff nehmen.

17. Bundestag